Maschinen

Maschinenversicherung

Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch: Menschliche Ursachen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit), Produktfehler (Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler), Technische Störungen (Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen), Naturgewalten (Sturm, Frost, Eisgang) sowie Schäden bei fahrbaren Geräten (Feuer und – soweit beantragt – Schäden durch Diebstahl).
Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.

Der Beitrag berechnet sich aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage). Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung evtl. Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann! Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert. Eine jährliche Prüfung des Vertrages und der vorhandenen Maschinen zusammen mit Ihrem Versicherungsmakler ist daher angeraten.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENSFALL GELEISTET?
Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert.
Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzüglich Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“. Ein Totalschaden liegt auch dann vor, wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sache übersteigen.
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands. Hat ein Kunde zusätzliche Betriebsstätten im Ausland, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls versichert werden.

Wichtig ist auch die Angabe, ob die stationären oder mobilen Maschinen durch Banken oder Leasinggeber fremdfinanziert sind, da diese häufig eine Absicherung vorschreiben.Am besten kommt Ihr Versicherungsmakler vor Vertragsabschluss vorbei, um auch alle Gefahren zusammen mit Ihnen einzuschätzen.

Wir möchten Sie bei diesem Thema auf die Wichtigkeit einer Beratung hinweisen.

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