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Cyber-Risk-Versicherung

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2018 mehr als 87.000 Straftaten. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Denn sicher ist in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Homeoffice, auch verstärkt durch die Coronakrise, spezialisiert sich die organisierte Kriminalität immer mehr auf Cyberangriffe. Jeder ist potenzielles Opfer.
Wichtig an dieser Stelle: Grundsätzlich könnte jeder zum Täter werden und dies zunehmend gezielt, um Unternehmen zu schädigen etwa durch Personen, die Ihrem Unternehmen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wohlgesinnt sind. Grundsätzlich kann jeder Betrieb betroffen und geschädigt werden und ggf. auch als „unfreiwilliger Helfer“ schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn Dritte dadurch geschädigt werden, dass man bei Ihnen an deren Daten kam. Die finanziellen Folgen, die Ihnen aus einer Cyberattacke direkt oder indirekt entstehen können, dürfen Sie keinesfalls unterschätzen.
Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Kann man sich die Schadenhöhe ggf. noch vorstellen, die einem selbst drohen kann, sind die Schadenersatzforderungen, die geschädigte Dritte an einen stellen, doch immer wieder überraschend. Selbst hat man ja nicht aktiv mitgewirkt, weshalb sollte man also zahlen? Die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache aber einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes eine Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)!

Selbst wenn Sie sich kritisch im Netz bewegen sind Ihre Daten in Gefahr, denn immer kreativere Hackerangriffsstrategien sowie die zeitliche und finanzielle Herausforderung die Technik möglichst auf den neuesten Stand halten machen Sie angreifbar. Die Cyber-Risk-Versicherung schützt Sie nicht vor Hackerangriffen, aber vor deren finanziellen Folgen und steht Ihnen helfend zur Seite. Denn oft kommt diese nicht nur für den entstandenen Schaden auf, sondern bietet auch Unterstützung in datenschutzrechtlichen Fragen oder begleitet das weitere Vorgehen im Ernstfall.

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden.
Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden. Übernommen werden je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang: Kosten für IT-Forensik, Rechtsberatung, Informationskosten, Kreditüberwachungsdienstleistungen, Kosten für Krisenmanagement, Kosten für PR-Beratung, Betriebsunterbrechungsschäden, Vertragsstrafen (PCI), Lösegeldzahlungen, Wiederherstellungskosten, und Sicherheitsverbesserungen.

Wir möchten Sie bei diesem Thema auf die Wichtigkeit einer Beratung hinweisen.

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