Pflege (-zusatz bzw. -renten) – Versicherung
Derzeit gibt es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 3,7 Millionen Leistungsempfänger, Tendenz steigend. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebserkrankungen und Unfälle. Reichen im Pflegefall die privaten finanziellen Mittel (auch z. B. Immobilien) für die Deckung der Pflegekosten nicht aus, werden die nächsten Angehörigen vom Sozialamt in die Pflicht genommen, sofern ihr Einkommen die Freigrenze übersteigt. Eine Belastung für den Nachlass ist der Pflegefall immer!
Eine Pflegezusatzversicherung eignet sich für jeden, der sich selbst und seine nächsten Angehörigen vor den finanziellen Folgen im Falle einer Pflegebedürftigkeit schützen möchte. Die Pflegelücke kann mittels Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegerente geschlossen werden. Hier gibt es Tarife, die einen Kostennachweis verlangen und andere, die bei Pflegebedürftigkeit ohne Nachweis leisten.
PFLEGETAGEGELD
Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagesgeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).
PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG
Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Verbleibende Kosten, die nach Ausschöpfung des Höchstsatzes der Pflegepflichtversicherung entstehen, können somit gedeckt werden. Die feste Bindung an den Kassensatz kann sich aber auch nachteilig auswirken: sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes. Dazu zählen nur die Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht erstattet. Lässt sich der Versicherte von seinen Angehörigen oder Freunden pflegen, fällt die Erstattung geringer aus als bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst.
Die Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung müssen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein. Der Unterschied besteht darin, dass privat Versicherte keine Sachleistung, sondern eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung erhalten. Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
PFLEGERENTENVERSICHERUNG
Die Pflegerente ist, anders als die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung, Bestandteil der Lebensversicherung. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Der Versicherer zahlt im Leistungsfall eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten. Anders als der Krankenversicherungsträger sagt der Lebensversicherer eine Leistung zu und kann sie nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern. Diese Regelungen sehen Krankenversicherungsunternehmen grundsätzlich vor. Aus diesem Grund ist der Beitrag zu einer derartigen Versorgung auch tendenziell etwas höher. Die Pflegerentenversicherung bietet darüber hinaus eine Überschussbeteiligung an, die zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder auch zur Beitragsreduktion eingesetzt werden kann.
Die Pflegerente kann mit Einmalbeitrag oder mit laufendem Beitrag abgeschlossen werden.
Je nach Absicherungsbedarf zahlen Sie einen bestimmten Betrag (Einmalbeitrag) in die Versicherung ein und müssen sich künftig nicht mehr um das Thema „Pflegevorsorge“ kümmern. Und im Pflegefall erhalten Sie dann die vereinbarte Rentenzahlung.
Eine Pflegerente mit laufendem Beitrag bietet eine gute Möglichkeit, sich finanziell gegen den Pflegefall abzusichern. Je nach Absicherungsbedarf zahlen Sie monatlich einen bestimmten Beitrag in die Versicherung ein. Die Leistungszahlung im Pflegefall erfolgt dann abhängig vom Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden und der Höhe der vereinbarten Pflegerente. Für die Auszahlung der Leistungen spielt es keine Rolle, ob Sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. Eine Besonderheit der Pflegerentenversicherung ist, dass die Beiträge über Jahrzehnte garantiert sind und die durch den Versicherer erwirtschafteten Überschüsse zurück in Ihren Vertrag fließen. Die vereinbarten Leistungen Ihres Vertrages erhöhen sich also stetig, ohne dass Sie hierfür etwas tun müssen. Aufgrund dessen lohnt es sich gerade auch in jungen Jahren, eine Absicherung mit einer geringeren Leistungshöhe und einem vergleichsweise niedrigeren Beitrag zu tätigen. Denn je früher der Vertrag abgeschlossen wurde, desto länger können auch die Überschüsse einfließen. Zumal die Beiträge in jungen Jahren generell günstiger, als im Alter sind.
Gegenüber den anderen Absicherungsformen bietet die Pflegerente noch einen weiteren Vorteil. Sollten Sie einmal in Geldnot sein, können Sie den Vertrag aufheben und erhalten den Rückkaufswert ausbezahlt. Natürlich endet in diesem Fall auch der Anspruch auf Leistungen.
„PFLEGE-BAHR“
Bei Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung (60 Euro pro Jahr). Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich dieser Lösungsweg für Kunden, die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren abzuleisten ist, die absicherbaren Sätze begrenzt und in der Regel nicht ansatzweise ausreichend sind, um die Versorgungslücke zu schließen. Wer auf „regulärem Weg“ Schutz erhalten kann, fährt mit diesem deutlich besser.
Alle Möglichkeiten bieten Vor- und Nachteile. Wichtig ist für Sie, dass sowohl ambulante als auch stationäre Kosten übernommen werden. Hier erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam den richtigen Tarif.
Wir möchten Sie bei diesem Thema auf die Wichtigkeit einer Beratung hinweisen.
Was wir noch bieten:
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