Krankenzusatz

Krankenzusatz ambulant: Zahnzusatz, Sehhilfen, Heilpraktiker…

Die gesetzliche Krankenversicherung hat durch Gesundheitsreformen das Leistungsspektrum in den vergangenen Jahren immer weiter reduziert. Vorsorgeuntersuchungen werden beispielsweise nur noch ab einem bestimmten Alter übernommen. Für einige Vorsorgemaßnahmen sieht die gesetzliche Krankenversicherung gar keine Leistungen vor. Auch Kosten für Sehhilfen und Behandlungen durch einen Heilpraktiker zahlt der Kassenpatient selbst. Durch eine ambulante Krankenzusatzversicherung können, je nach Tarif, genau diese Leistungen abgesichert werden.

Die Zahnzusatzversicherung beispielsweise ist eine Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes und sowohl für pflicht- als auch für freiwillig versicherte Mitglieder von Krankenkassen abschließbar. Sie ist wichtig, da die gesetzliche Krankenversicherung maximal 65 % der Regelversorgung, also eine einfache Zahnersatzausführung mit preiswerten Material- und Laborkosten, vorsieht. Die Mehrkosten oder eine höherwertige Versorgung trägt der gesetzlich Versicherte meist selbst. Durch eine Zahnzusatzversicherung können neben Zahnersatz auch Leistungen für Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung oder Kieferorthopädie abgesichert werden.

Wir möchten Sie bei diesem Thema auf die Wichtigkeit einer Beratung hinweisen. Der unten aufgeführte Vergleichsrechner verschafft Ihnen lediglich eine Erstinfomation und einen groben Überblick.

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