Glasbruchversicherung
Die Glasbruchversicherung gehört nicht zu den existentiell wichtigsten Versicherungen. In einem Wohnhaushalt mit Kindern oder mitanspruchsvoller Einrichtung stellt die Glasbruchversicherung jedoch eine sinnvolle Ergänzung dar. Denn der Austausch z.B. einer größeren Wohnzimmerscheibe kann schnell im hohen dreistelligen Bereich liegen. Die Glasbruchversicherung bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung. Dies bedeutet: Eine Glasscheibe muss nicht durch eine bestimmte Gefahr, wie zum Beispiel Sturm oder Hagel zerstört werden, es reicht aus, wenn die versicherte Glasscheibe zerbricht. Natürlich sind auch hier vorsätzlich herbeigeführte Schadenfälle nicht teil des Versicherungsschutzes. Enthalten sind dabei alle Glasflächen, die zur Wohnung gehören, wie z.B. Fenster, Türen, Duschkabinen, aber auch Möbelverglasungen, Spiegelflächen usw.
Nicht versichert sind Haushaltsgläser destäglichen Gebrauchs wie Trinkgläser, Blumenvasen, Glasschüsseln. Nicht zwangsläufig eingeschlossen sind im Versicherungsschutz Wintergärten, Sonnenkollektoren und Ceran-Kochfelder. Wer hierfür spezifisch Versicherungsschutz wünscht, muss genau auf die Einschlüsse achten. Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfssind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus, sofern dies erforderlich ist.
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