Roller

Roller – Mofa – Kleinkraftwagen

Es gibt die verschiedensten Krafträder, die sich sowohl technisch als auch natürlich im Prozess der Versicherung und Zulassung unterscheiden.

2-Rädrige Fahrzeuge
Kraftrad/Kraftroller mit einem Hubraum über 50ccm und/oder Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h sind zulassungspflichtig mit amtlichen Kennzeichen und benötigen eine Fahrerlaubnis Klasse A.
Leichtkrafträder benötigen eine Fahrerlaubnisklasse Al (möglich ab 16 Jahren) und sind ebenfalls zulassungspflichtig mit amtlichen Kennzeichen. Der Hubraum ist auf max. 125ccm und die Motorleistung auf 11 KW (15PS) begrenzt.
Leichtkraftroller sind identisch mit Leichtkraftrad, unterscheiden sich nur in der Bauform (Durchstieg).
Kleinkrafträder (Moped, Roller, Mokick) sind Fahrzeuge ohne Zulassungspflicht, die mit einem Versicherungskennzeichen fahren dürfen. Grundsätzliche Beschränkung des Hubraums liegt bei 50ccm und die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h (Ausnahmen besonders für historische Modelle sind möglich).
Mofas/Leichtmofas sind Fahrzeuge ohne Zulassungspflicht, dass mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf. Die Geschwindigkeit ist beim Mofa begrenzt auf 25 km/h und beim Leichtmofa auf 20 km/h. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen“.

3-rädrige Fahrzeuge
Beim Trike Ist die Geschwindigkeit auf max. 25 km/h gedrosselt, ist nicht die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich. Es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen“.
Beim Quad hingegen ist eine Fahrerlaubnis Führerscheinklasse B sowie Zulassungspflicht mit amtlichen Kennzeichen vorgeschrieben.

Das 4-rädrige Leichtkraftrad ist ein Fahrzeug ohne Zulassungspflicht, welches mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf. Eine Fahrerlaubnis ist nicht vorgeschrieben.

Auch wenn nicht alle Krafträder zulassungspflichtig sind, so nehmen sie doch am Straßenverkehr teil oder verkehren in Bereichen mit Personenverkehr (Feldweg). So kann es zu Personen und Sachschäden kommen, die es ähnlich der KfZ-Versicherung abzusichern gilt. Hierbei variieren die Tarife je nach gewünschter Risikoabdeckung und – da oft jüngere Fahrer mit begrenzter Fahrerfahrung beteiligt sind – vor allem nach dem Fahrerkreis.

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