Tierleben

Tierlebensversicherung?

Wie bei der bekannten Lebensversicherung für Menschen, ist auch bei der Tierlebensversicherung (Pferde, Rinder, Schafe) eine vereinbarte Versicherungssumme Grundlage der Entschädigung. Versichert sind die Tiere im Falle von Tod oder Nottötung, Transport, Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht sowie dauernde Zuchtunbrauchbarkeit. Der Versicherungsschutz gilt im Stall wie auch auf der Weide und erstreckt sich zusätzlich auf Trächtigkeits- und Geburtsschäden am Muttertier.

Das Halten von Pferden ist nicht nur ein teures Hobby, es ist auch ein wertvolles Gut und nicht selten wie ein Familienmitglied. Daher ist eine Lebensversicherung für Ihr Pferd zu empfehlen. Für Pferde gibt es eine ganze Reihe von zusätzlichen Versicherungslösungen, die mit fest vereinbarten Versicherungssummen arbeiten und beim Eintreten eines bestimmten, versicherten Ereignisses die Basis einer Erstattung sind.
So wird bei der Pferde-Kastrationsversicherung das Risiko einer Kastration übernommen. Der Versicherungsschutz gilt während des Eingriffs und für eine gewisse Anzahl von Tagen danach. Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Kastration durch einen Tierarzt sowie eine im Vorfeld eingereichte Bescheinigung über die geschlechtlich normale Entwicklung des Tiers. Kommt es zu Komplikationen, ist eine mit dem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme Basis für die Entschädigung.
Bei der Pferde-Leibesfrucht-Versicherung handelt es sich um die einzige Absicherungsmöglichkeit, die bereits vor der Geburt beginnt. Der Versicherungsschutz greift im Regelfall ab dem 7. Trächtigkeitsmonat und wirkt bis nach der Geburt. Speziell der Zeitraum des postnatalen Versicherungsschutzes variiert zwischen den verschiedenen Anbietern. Versichert sind der Tod und die Nottötung des Embryos bzw. Fohlens bedingt durch Krankheit. Dauerhafte Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Diebstahl oder Raub können ebenfalls – je nach gewähltem Anbieter und Tarif – zu einer Entschädigungsleistung führen.
Ist eine Stute trächtig, können während der Tragzeit ständig Komplikationen auftreten. Genau dieses Risiko wird durch eine Pferde-Trächtigkeitsversicherung gedeckt. Versichert sind der Tod oder die Nottötung infolge der Trächtigkeit oder des Abfohlens. Die in dieser Versicherungssparte zu vereinbarende Versicherungssumme ist Basis der Entschädigung.
Der Versicherungsschutz der Transport- und Diebstahlversicherung umfasst Tod oder Nottötung des Pferdes während des Transportes in den Mitgliedsländern der EU und der Schweiz (kein Lufttransport), wenn der Tod (Verenden, Nottötung) durch den Transport verursacht wird. Mitversichert sind ebenfalls Diebstahl und Raub oder Abschlachten in diebischer Absicht sowie Brand und Blitzschlag. Diese Art von Tierversicherung ist vor allem für Pferde verbreitet. Sie kann auch als kurzfristige Variante für einzelne Transporte abgeschlossen werden. (z. B. Turniere).

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