Dread Disease (Schwere-Krankheiten-Absicherung)
Durch eine Absicherung gegen schwere Krankheiten schützen Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen. Egal ob Sie arbeiten gehen können oder nicht, Ihren finanziellen Verpflichtungen müssen Sie nachkommen. Dank einer Schwere-Krankheiten-Absicherung erhalten Sie bei der Diagnose einer schweren Erkrankung einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung. So schaffen Sie sich im Fall der Fälle den finanziellen Freiraum, um sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung!
Eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall gelten heute fast als „Volkskrankheiten“. Jährlich erkranken nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts fast eine Million Menschen. Dank des medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen zwar sehr gut, doch wie geht es im Ernstfall finanziell weiter? Können Sie es sich beispielsweise leisten, beruflich kürzer zu treten? Was passiert, wenn Kosten entstehen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden? Z.B. für spezielle Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder den Umbau von Haus, Wohnung oder Auto. Ratsam ist die Schwere-Krankheiten-Absicherung für jeden, der finanziell auf seine Arbeitskraft angewiesen ist. Auch Unternehmen haben hierdurch die Möglichkeit, wichtige Mitarbeiter und Führungskräfte (sog. Key- oder Schlüssel-Personen) abzusichern und somit die finanzielle Handlungsfähigkeit bei Ausfall dieser Personen sicherzustellen.
Die Schwere-Krankheiten-Absicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung sind zwei wichtige Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft, die sich sehr gut ergänzen. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung auch Bereiche abdeckt, die über die Schwere-Krankheiten-Absicherung in der Regel nicht absicherbar sind (z. B. Depressionen, Erwerbsunfähigkeit), stellt die Schwere-Krankheiten-Absicherung bei einer schweren Erkrankung Kapital zur Verfügung, egal ob Sie durch die Krankheit berufsunfähig werden oder nicht. Das Risiko bei administrativen Tätigkeiten oder bei Bürotätigkeiten ist, verglichen mit körperlich tätigen geringer. Aber die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Krankheit zu erleiden, hängt im Allgemeinen nicht vom Beruf ab, den man ausübt. Zudem sind, dank des medizinischen Fortschritts, viele Erkrankungen inzwischen vollständig oder zumindest teilweise heilbar. Die Konsequenz daraus ist, dass eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft nur vorübergehend gezahlt wird. Sobald der Betroffene seinen alten Beruf wieder ausüben kann, wird die Leistung eingestellt. Aus einer Schwere-Krankheiten-Absicherung erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall eine Einmalzahlung. Dieses finanzielle Polster ermöglicht es, beruflich etwas kürzer zu treten. Für Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht oder nur mit Ausschluss möglich ist (z. B. bei Vorerkrankungen), kann die Schwere-Krankheiten-Absicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ab von Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit und Vorerkrankungen. Eine Schwere-Krankheiten-Absicherung ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht schon ausgeschöpft sind. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist für Privatpersonen in der Regel steuerfrei.
ABSICHERUNG VON SCHLÜSSELPERSONEN IN UNTERNEHMEN
Der längerfristige Ausfall z.B. eines Geschäftsführers oder Spezialisten kann für ein Unternehmen beträchtliche finanzielle Auswirkungen haben. Schließlich müssen die Geschäfte und Projekte weitergeführt sowie Kontakte aufrechterhalten werden. Vor allem für Existenzgründer oder kleine und mittelständische Unternehmen kann der Ausfall von Leistungsträgern zur Existenzfrage werden.
Eine Schwere-Krankheiten-Absicherung soll das Unternehmen vor den Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls eines oder mehrerer wichtiger Mitarbeiter schützen. Dazu schließt das Unternehmen auf das Leben einer oder mehrerer wichtiger Schlüsselpersonen eine Schwere-Krankheiten-Versicherung ab. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Versicherungssumme im Todes- und Erlebensfall zu gleich. Die Versicherungsleistung kann dazu verwendet werden, durch den Ausfall bedingte Kosten aufzufangen.
Kapitalgesellschaft
- Versicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
- Versicherte Person kann sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Vorstand einer AG oder ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sein.
- Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen in der Bilanz aktiviert werden.
- Die fällige Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme
Personengesellschaft (versicherte Person ist Gesellschafter)
- Versicherungsbeiträge sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig
- Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen nicht aktiviert werden
- Die fällige Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme
Personengesellschaft (versicherte Person ist nicht Gesellschafter (z.B. Arbeitnehmer))
- Versicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
- Eventuell entstehende Rückkaufswerte sind aktivierungspflichtig
- Die fällige Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme
Neben der Schwere-Krankheiten-Absicherung gehören auch Risikoleben-, Unfall– und Krankentagegeld-Versicherung zu einer optimierten Vorsorge für Geschäftsführer und andere wichtige Personen in Schlüsselfunktionen.
Wir möchten Sie bei diesem Thema auf die Wichtigkeit einer Beratung hinweisen.
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