Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer einer eigenen Immobilie oder eines Grundstücks haften Sie unbegrenzt für Schäden, die anderen entstehen, wenn die sogenannten Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt wurden. Darunter fällt beispielsweise eine Vernachlässigung der Schneeräum- & Streupflichten, bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung. Eine Haus- & Grundstückshaftpflicht ist daher unverzichtbar.
Für die selbst bewohnte Immobilie in Alleinbesitz ist dieses Risiko in der Regel bereits über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für vermietete, nur gelegentlich bewohnte oder leerstehende Immobilien oder Grundstücke und auch jeweils immer nur für das erste selbst bewohnte Haus.
Insbesondere Erbengemeinschaften sind durch dieses Risiko gefährdet, da oft nur ein Erbe das Hausbewohnt, die anderen Erben jedoch anteilig haften, da ihr jeweiliger Erbteil nicht über die Privathaftpflicht mitversichert ist.
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