Bootsversicherung
Die Bootsversicherung teilt sich in die Bootshaftpflicht und die Bootskaskoversicherung.
Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Dritten gegenüber entstehen. Da man für diese Schäden unbegrenzt haftet, ist eine Bootshaftpflicht unverzichtbar.
Die Teilkaskoversicherung kommt für Brand- Blitzschlag und Explosionsschäden, soweit Diebstahl des Bootes auf.
Die Vollkaskoversicherung zahlt zusätzlich für Teildiebstahl (beispielsweise den Außenbordmotor) Unfall und Schäden durch höhere Gewalt.
In der Bootsversicherung hängt das Risiko sehr stark von den Regionen ab, in denen das Boot bewegt wird. Deswegen ist eine exakte Einstufung des Fahrtgebietes sehr wichtig. Ähnlich der Fahrzeugversicherung sind neben der Ausstattung des Bootes auch Selbstbeteiligungen und schadenfreie Jahre wichtige Preisfaktoren.
Ist die Teilnahme an Segelregatten oder die Vermietung des Bootes geplant, erhöht dies zusätzlich das Risiko und damit den Preis.
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